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Der Verbandsbeitrag ist obligatorisch.

Die Verbandskarte gilt als Haftpflichtversicherung bei Unfällen, die beim Golfspielen verursacht werden. Diese Versicherung gilt selbstverständlich nur bei Einhaltung aller grundsätzlichen Vorsichtsmaßregeln.

Jeder, der Golf spielt und Mitglied eines Clubs ist, zahlt eine Jahresgebühr für eine Verbandskarte. Diese Karte ist in erster Linie Ihr internationaler Golfpass (und berechtigt Sie zu einer Golfplatzbescheinigung und/oder Handicap-Registrierung) mit einer damit verbundenen Golfversicherung. Um eine Verbandskarte zu erhalten, müssen Sie also Mitglied in einem der Golfclubs sein, aber das kann entweder eine Golfschule oder ein 9- oder 18-Loch-Bahn sein.

Auch als Anfänger müssen Sie sich durch den Kauf einer Trainee-Karte registrieren.

Wenn Sie in einem Club beginnen und länger als 1 Monat aktiv sind, muss Ihr Club mindestens eine Trainee-Karte beantragen. Unter „Trainee" verstehen wir jede Person, die für eine Dauer von mehr als 1 Monat in einem der Trainingsprogramme angemeldet ist. Diese Karte ist 1 Jahr lang gültig und bietet Ihnen alle Vorteile einer gewöhnlichen Verbandskarte mit der Ausnahme, dass sie nur in Ihrem Homeclub gültig ist.

Ihr Jahresbeitrag umfasst 2 Beträge, von denen einer für den Königlichen Belgischen Golfverband (K.B.G.F.) und der zweite für Golf Flandern (GV) bestimmt ist.

Diese bilden die Betriebsbudgets der 2 Verbände.

SCHLUSSFOLGERUNG:

Die Verbandskarte = Geschicklichkeit Zertifikat und/oder Handicap-Karte mit einer internationalen Versicherung.

Die Verbandskarte ist obligatorisch und muss für alle Spieler, die Abonnenten sind, vom Homeclub bestellt werden (d.h. alle Spieler, die einem Club von Golf Flandern angehören, müssen eine Verbandskarte beim GV beantragen, auch wenn sie in einem anderen Land registriert sind).

Haben Sie Ihre Verbandskarte verloren? 

Sie können über Ihren Homeclub ein Duplikat anfordern. Die Verwaltungskosten für ein Duplikat werden vom Verband festgelegt und über Ihren Homeclub abgerechnet.

Ab dem 1. Oktober eines jeden Jahres gilt für „neu eingetretene Erwachsene" eine Ermäßigung von 50 % auf den Verbandsbeitrag. Die anderen Beiträge bleiben während des Jahres unverändert.